Impfungen und Reiseimpfberatung
In unserer Praxis führen wir klassische Impfungen, sowie eine Reiseimpfberatung durch.
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Impfungen sind von essenzieller Bedeutung, da sie schwere Krankheiten verhindern, Leben retten und die Gemeinschaft schützen. Sie stärken das Immunsystem, um Infektionen wirkungsvoll abzuwehren, und reduzieren die Verbreitung von Krankheitserregern. Impfungen haben historisch gesehen Epidemien unter Kontrolle gebracht und ermöglichen uns ein gesünderes, sichereres Leben.
Weiterführende Informationen zu Impfungen erhalten Sie auf der Webseite der STIKO:
www.rki.de
Übersicht der Impfungen
Influenza (Grippeschutz)
Die Grippeimpfung, auch als Grippeschutzimpfung bezeichnet, ist eine Impfung gegen die Viruserkrankung Influenza.
Eine echte Virusgrippe (Influenza) ist keine einfache Erkältungskrankheit, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Insbesondere chronisch Kranke, Menschen ab 60 Jahre sowie Schwangere sollten sich impfen lassen, da bei diesen Bevölkerungsgruppen ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Erkrankung schwerwiegende Folgen hat. Für medizinisches Personal gilt die Impfempfehlung gleichermaßen, da durch die Vielzahl enger Patientenkontakte grundsätzlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Zudem besteht das Risiko, dass sie die Grippeviren an ihre Patientinnen und Patienten weiter übertragen – eventuell sogar ohne dass es bemerkt wird.
Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise ab Oktober bis Mitte Dezember, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es ca. 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Auch eine spätere Impfung zu Beginn des Jahres ist meist noch sinnvoll. Insbesondere, wenn die Grippewelle noch nicht eingesetzt oder gerade erst begonnen hat.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung nur für bestimmte Personengruppen, weil die Grippe bei gesunden Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen unter 60 Jahren in der Regel nicht mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe einhergeht. Das heißt aber nicht, dass sie davon abrät. In Einzelfällen kann die Impfung einer (gesunden) Person (unter 60) dennoch sinnvoll sein – wenn man zum Beispiel selbst viel Kontakt zu anderen Menschen hat oder gefährdete Personen im nahen Umfeld anstecken könnte.
Ältere Menschen zeigen oft eine geringere Reaktion auf eine Impfung, so dass die Grippeimpfung weniger wirksam sein kann als bei jüngeren Erwachsenen. Deshalb wurden in ihrer Wirkung verstärkte (sogenannte adjuvantierte) Grippeimpfstoffe beziehungsweise Hochdosis-Impfstoffe entwickelt. Diese Impfstoffe sollen bei älteren Menschen einen besseren Schutz gewährleisten.
Hochdosis-Impfstoffe zeigen eine etwas bessere Wirksamkeit und können eine signifikante Anzahl an Grippe-Fällen und schweren Verläufen zusätzlich verhindern. Daher empfiehlt die STIKO für alle Personen ab 60 Jahre einen quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff.
Vereinbaren Sie gerne Ihren Beratungs- und Impftermin in unserer Praxis.
Herpes Zoster (Gürtelrose)
Herpes Zoster (Gürtelrose) wird durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst, das beim häufig im Kindesalter vorkommenden Erstkontakt Varizellen (Windpocken) verursacht.
Nach Abklingen der Varizellen verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten. Typisch ist dann zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.
Prinzipiell kann jeder, der einmal an Varizellen (Windpocken) erkrankt war, auch an Herpes zoster erkranken. Die Krankheit tritt in allen Altersgruppen auf, am häufigsten sind über 50-Jährige betroffen. PatientInnen mit einem geschwächten Immunsystem haben ein ebenfalls erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken. Die Impfung wird daher von der STIKO seit Dezember 2018 als Standardimpfung für alle Personen ≥ 60 Jahren sowie als Indikationsimpfung für Personen ≥ 50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer Grundkrankheit empfohlen. Dazu gehören u.a. PatientInnen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus Erythematodes, chronisch entzündliche Darmerkrankung, chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma, bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus.
Pneumokokken
Pneumokokken besiedeln den Nasenrachenraum des Menschen, überwiegend ohne dabei Symptome zu verursachen.
Sie können allerdings durch lokale Ausbreitung Krankheiten der oberen und unteren Atemwege verursachen. Besonders schwerwiegend sind sogenannte invasive Pneumokokken-Erkrankungen (invasive pneumococcal disease, IPD), bei denen Pneumokokken in normalerweise sterile Körperregionen eindringen und dort Erkrankungen hervorrufen. Zahlenmäßig überwiegen Blutvergiftungen (Septikämien) und Hirnhautenzündungen. Septikämien treten häufig zusammen mit einer Lungenentzündung (Pneumonie) auf. Es wird geschätzt, dass in Deutschland jährlich über 5000 Menschen an einer Pneumokokken-Erkrankung sterben.
Das Risiko einer schwer verlaufenden Erkrankung an Pneumokokken ist altersabhängig. Besonders gefährdet sind Kinder in den ersten beiden Lebensjahren und ältere Menschen. Auch Menschen, die an chronischen Krankheiten der Lunge oder des Herzens, an einem behandlungsbedürftigen Diabetes oder an bestimmten neurologischen Krankheiten leiden, haben ein erhöhtes Risiko und sollten sich deshalb impfen lassen. Dies gilt auch für Patienten mit einer Immundefizienz oder einer immunsuppressiven Therapie und für Personen mit z.B. einem Cochlea-Implantat oder einer Liquorfistel. Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung deshalb für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren und für Patienten mit einer der oben genannten Indikation.
FSME
FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis) übertragen durch u.a. Zecken)
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen FSME allen Personen, die sich in FSME-Gebieten aufhalten oder dort wohnen und von Zecken gebissen werden könnten. Dies gilt für alle, die sich in der Natur aufhalten wie Spaziergänger, Camper, Radfahrer, Jogger, aber auch Forstarbeiter und Beschäftigte in der Landwirtschaft. Auch Stadtparks und Gärten sind Lebensräume für Zecken.
Für gefährdete Bevölkerungsgruppen übernehmen innerhalb Deutschlands in der Regel die Krankenversicherungen die Kosten der Impfung. Ausnahmen sind beruflich bedingte Impfungen (z. B. bei Forstarbeitern) und, je nach Krankenkasse, auch Reiseimpfungen vor Auslandsreisen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht in jedem Frühjahr eine aktuelle Karte mit den FSME-Risikogebieten in Deutschland.
Außerhalb der Risikogebiete werden in ganz Deutschland vereinzelte FSME-Infektionen beobachtet.
Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen erforderlich. Nach dem üblichen Impfschema wird, je nach verwendetem Impfstoff, zwei Wochen bis drei Monate nach der ersten Impfung die zweite Impfdosis verabreicht. Eine dritte Impfung erfolgt nach weiteren 5 bis 12 oder nach 9 bis 12 Monaten.
Um schon zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr geschützt zu sein, ist es sinnvoll, mit der Impfserie in den Wintermonaten zu beginnen. Bereits 14 Tage nach der zweiten Impfung besteht für die meisten Geimpften ein Schutz, der für die laufende Saison zunächst ausreichend ist. Für eine länger anhaltende Schutzwirkung ist die dritte Impfung erforderlich.
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Corona (COVID 19):
Für die zweite Auffrischungsimpfung (=4. Corona-Impfung) sind folgende Patientengruppen vorgesehen:
-Patient/innen > 60 Jahren, deren 3. Impfung mindestens 3 Monate her ist
-alle Menschen ab einem Lebensalter von sechs Monaten, die infolge einer Grunderkrankung ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, wie immunsupprimierte Patienten (z.B. HIV Patienten, Patienten unter Chemotherapie etc.).
-Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, deren 3. Impfung mindestens 3 Monate her ist.
-Patient/innen, die in bestimmten Berufen arbeiten (z.B. Pflegeberufe), deren 3. Impfung mindestens 6 Monate her ist.
Die Auffrischungs-Impfung sollte jährlich wiederholt werden, am besten im Herbst.
Geimpft wird grundsätzlich mit mRNA Impfstoffen (Biontech/Pfizer oder Moderna).
Zur ausführlichen allgemeinen Information:
Ab dem 18. September wird die Impfung mit dem neuen Booster von Biontech möglich sein. Das Präparat ist speziell an die derzeit kursierende Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst, soll aber auch gegen weitere aktuelle Varianten, darunter die Sublinie EG.5, wirksam sein.
Booster-Impfung gegen Corona: Was empfiehlt die Stiko?
Ein Booster mit dem neuen, an die derzeit kursierende Variante XBB.1.5 angepassten Vakzin ist laut Ständiger Impfkommission (Stiko) derzeit für alle empfehlenswert, die 60 Jahre oder älter sind oder zu einer Risiko-Gruppe zählen, wie oben beschrieben.
Außerdem sollten sich laut Stiko-Empfehlung Bewohner von Pflegeheimen sowie Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich boostern lassen.
Allen gesunden Menschen zwischen 18 und 59 Jahren empfiehlt die Stiko derzeit eine sogenannte Grundimmunisierung. Das bedeutet, sie sollten mindestens drei "immunologische Ereignisse" durchmachen. Mindestens zwei dieser Ereignisse sollten Impfungen sein, das dritte Ereignis kann eine Corona-Infektion oder eine dritte Impfung sein. Weitere Auffrischungsimpfungen (Booster) sind laut Stiko für diese Gruppe nicht erforderlich.
Die beiden Impfungen gegen das Corona-Virus sollten im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen. Der volle Impfschutz tritt etwa 14 Tage nach der zweiten Impfung ein.
Keine Stiko-Impfempfehlung mehr für Kinder und Jugendliche.
Für gesunde Kinder und Jugendliche gibt es - anders als noch letztes Jahr keine Stiko-Empfehlung zur Corona-Impfung mehr.
Gesunde Kinder und Jugendliche benötigen laut aktueller Stiko-Empfehlung vom Mai 2023 keine Covid-Impfung. Das gilt auch für Neugeborene bis sechs Monate. Sie könnten zunächst vom sogenannten "Nestschutz" der Mutter profitieren, sofern diese bereits eine Basisimmunität besitzt. Babys ab 6 Monaten sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, die wegen einer Grunderkrankung zu einer Risiko-Gruppe zählen, sollten sich impfen und die Impfung regelmäßig auffrischen lassen, empfiehlt die Stiko.
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Grippeschutzimpfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung:
4-fach Impfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis
Eine übliche Kombinationsimpfung für Jugendliche ist die 4-fach Impfung zur Auffrischung des Impfschutzes gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Keuchhusten (Pertussis).
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HPV (Humane Papillomviren, Erreger von z.B. Gebärmutterhalskrebs)
Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern.
Bleibt eine HPV-Infektion bestehen, kann sich im Laufe der Zeit Krebs entwickeln, vor allem am Gebärmutterhals, aber auch an After oder Penis und in Mund und Rachen.
Die Impfung schützt wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und senkt damit das Risiko für diese Krebserkrankungen. Für den bestmöglichen Schutz sollte vor dem ersten sexuellen Kontakt bereits ein Impfschutz bestehen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV seit 2007 für Mädchen und seit Juni 2018 auch für Jungen.
Jungen und Mädchen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen HPV geimpft werden. In diesem Alter sind zwei HPV-Impfungen notwendig. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen sollte mindestens 5 Monate betragen. Bei einem Impfabstand unter fünf Monaten sind drei Impfungen erforderlich.
Verpasste Impfungen gegen HPV sollten so bald wie möglich und vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wird zum ersten Mal in einem Alter von 15 Jahren geimpft, sind drei Impfungen notwendig. Je nach Impfstoff sind die Impfzeitpunkte etwas unterschiedlich. Der Aufbau des Impfschutzes sollte jedoch in beiden Fällen möglichst nach einem Jahr abgeschlossen sein.
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Hepatitis A und B
Informationen zu Hepatitis A und B
-Die Hepatitis ist eine Leberentzündung, die durch Viren verursacht werden kann.
-Je nach Virusinfektion entsteht eine Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis D oder Hepatitis E.
-Das Übertragungsrisiko für Hepatitis ist in vielen Reiseländern erhöht.
-Hepatitis ist hoch ansteckend.
-Die Leberentzündung kann schwere Krankheitsverläufe haben und tödlich enden.
-Gegen Hepatitis A und Hepatitis B gibt es Schutzimpfungen.
Die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A/B wird in zwei Dosen im Abstand von sechs Monaten verabreicht, wenn die geimpfte Person unter 16 Jahre alt ist. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres sind drei Dosen erforderlich. Die zweite Dosis wird nach einem und die dritte nach sechs Monaten verabreicht. Einige Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Hepatitisimpfungen, z.B. als Reiseimpfschutzimpfung.
Wer wird geimpft?
-Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko (auch Ehrenamtliche, Auszubildende, Praktikanten, Studierende) mit Kontakten z.B. in medizinischen Einrichtungen (auch Labor- und Reinigungspersonal), Ersthelfer, Sanitäter, Rettungsdienst, Polizisten oder auch Personen in Einrichtungen, in denen ein erhöhtes Hepatitis B-Vorkommen zu erwarten ist (z.B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Behinderteneinrichtungen).
-Reisende.
Hepatitis-Reiseschutzimpfung
Hepatitis A
Die Hepatitis A ist weltweit verbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Anzahl der Hepatitis-A-Erkrankungen auf weltweit 1,4 Mio. pro Jahr.
Ein Risiko besteht vor allem bei Fernreisen in tropische Länder, aber auch bei "nahen" Zielen wie den Mittelmeerländern und Osteuropa.
Reiserisiken für Hepatitis A
Übertragungsrisiko durch Meeresfrüchte (z.B. Muscheln, Schalentiere, Austern). Bei Muscheln kann ein hoher Durchseuchungsgrad mit Hepatitis-A-Viren bestehen. Das Kochen oder Grillen von Muscheln kann Hepatitis-A-Viren nicht sicher abtöten. Das italienische Gesundheitsinstitut in Rom hat mehrere traditionelle Zubereitungsarten von Meeresfrüchten untersucht und nachgewiesen, dass mit Hepatitis-A-Viren infizierte Muscheln und Schalentiere auch nach dem Kochen noch infektiös sein können.
Rohes Gemüse kann als Beilage oder Salat fäkaliengedüngt oder mit verunreinigtem Wasser gewaschen sein. Daher birgt es ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und andere Magen- und Darmerreger.
Hepatitis A-Viren sind relativ umweltresistent und können über längere Zeit vermehrungsfähig bleiben. In den vergangenen Jahren wurde die Übertragung von Hepatitis-A-Viren über Gefrierobst (z.B. Beeren) oder Trockengemüse (getrocknete Tomaten) in verschiedenen Ländern Europas und den USA beobachtet.
Hepatitis B
Für Reisende besteht in vielen Ländern ein Hepatitis B-Risiko. Ungeschützte sexuelle Intimkontakte oder auch unerwartete medizinische Eingriffe (z.B. Unfall, akute Zahnprobleme, Blinddarmentzündung, etc.) haben ein erhöhtes Risiko für eine Hepatitis B-Infektion. Allein In Deutschland wurden im vergangenen Jahr nahezu 16.000 Hepatitis B-Fälle registriert.
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MMR (Masern-Mumps-Röteln)
Der MMR-Impfstoff ist eine Mischung von in ihrer Virulenz (Ansteckungsfähigkeit) abgeschwächten Viren, die per Injektion zur Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln eingesetzt wird. Geimpft werden im deutschsprachigen Raum generell Kinder im Alter von etwa einem Jahr, mit einer Zweitimpfung im zweiten Lebensjahr.
Das RKI empfiehlt, versäumte Impfungen nachzuholen. Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Masern-Impfung empfohlen, wenn sie bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden oder selbst unsicher über einen ausreichenden Schutz sind.
Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, Asylbewerber- und Geflüchteten-Unterkünften sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern oder Arztpraxen.
Das Masernschutzgesetz gilt seit 1. März 2020. Auch für Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen sowie medizinisches Personal. Erzieher und Erzieherinnen, Lehrende, Tagespflegepersonen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Arztpraxen, oder Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen danach zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein, sofern sie nach 1970 geboren sind.
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de
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Reiseschutzimpfung
Viele private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen als freiwillige Leistung die Kosten für Reiseschutzimpfungen. Hierzu bietet fit for travel ein Formular-Download, zum Einreichen bei der Krankenkasse mit Originalrechnung der Impfleistung an.
Zusätzlich übernehmen verschiedene Krankenkassen auch die Kostenerstattung der Malariaprophylaxe (Tabletten) bei Auslandsaufenthalten ihrer Versicherten.
Grundlage der Erstattung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.
Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt Versicherte reichen die Rechnung des Arztes zusammen mit den Impfstoffkosten bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. In manchen Regionen ist jedoch auch eine direkte Abrechnung über die Versichertenkarte möglich. Unter Umständen müssen die Versicherten gesetzliche Zuzahlungen leisten. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen durch ihre Servicezentren.
Im folgenden finden Sie den Link zur Aufstellung der Krankenkassen, die Reiseimpfschutzimpfungen erstatten: https://laender.crm.de/krankenkassen/kk_tabelle_kassen.htm
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Reiseimpfberatung
Die Gefahr, eine Infektionskrankheit als Reisesouvenir mit nach Hause zu bringen, ist größer als viele Reisende denken. Nicht wenige Touristen infizieren sich vor allem in Ländern mit einem warmen oder tropischen Klima mit Krankheitserregern, die dort verbreitet sind. Dabei gibt es für viele solche Erkrankungen einen wirksamen Schutz: die Impfung oder die medikamentöse Vorbeugung.
Besonders bei Fernreisen sollten diese Vorsorgemaßnahmen rechtzeitig eingeplant werden. Aber selbst bei Reisen innerhalb Deutschlands kann eine zusätzliche Impfung sinnvoll sein: Wer zum Wandern z.B. nach Baden-Württemberg, Bayern oder Thüringen fährt, sollte gegen die von Zecken übertragene FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) geimpft sein.
In jedem Fall gilt: Lieber sich spät als gar nicht impfen lassen. Auch bei einer Last-Minute-Reise sollten sich Urlauber um eine gute Vorsorge kümmern.
Kosten- Reiseschutzimpfungen
Generell werden die Kosten für Reiseimpfungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und müssen privat getragen werden. Viele Krankenkassen bieten die Kostenübernahme jedoch als freiwillige Zusatzleistung an, beispielsweise Impfungen gegen Hepatitis A und B, gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Tollwut und Typhus.
Bei Reisen, die ein Versicherter aus anderen Gründen – zum Beispiel beruflich – unternimmt, sieht die Lage anders aus. Sofern ein erhöhtes Infektionsrisiko anerkannt ist, wird die Impfung übernommen, sofern nicht der Arbeitgeber hierzu verpflichtet ist.
Hier finden Sie eine Übersicht über Krankenversicherungen, die Reiseimpfungen erstatten sowie im Detail die reisemedizinischen Vorsorgeleistungen der einzelnen Krankenkassen. Auch wenn die eigene Krankenversicherung in der Übersicht vertreten ist, wird geraten sich vorab jeweils individuell bei der Krankenkasse zu informieren.
Link zum Thema: https://www.fit-for-travel.de/rund-um-reise/checklisten/
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